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Sonntag, 15. März 2015

HETHITISCHE TRINKREGEL: ERST IM ALTER SAUFEN, DANN ABER RICHTIG!

HATTUSILIS I. (1650-1620) stieß nach Süden in Richtung Aleppo vor, um dem Hethiterreich einen Pufferstaat zu schaffen. Als er krank von dem Feldzug zurückkam, verfaßte er sein politisches Testament, das zugleich eine Klage über seinen unfähigen wie unwürdigen Sohn darstellte.
"Wie der Bursche sich aber jetzt (bei meiner Krankheit) benahm, das ist nicht widerzugeben."
Was macht man als gestandener Mann mit einem solchen Rotzlöffel? Man setzt ihn ab! Und genau das tat HATTUSILIS. Er setzte den Enkel MURSILIS ein, natürlich nicht, ohne ihm ein paar nette Ratschläge mit auf den (steinigen) Weg zu geben. Versteht sich, daß MURSILIS diese als Befehle zu verstehen hatte.
1.) Er solle sich stets innerhalb der Hofkreise bewegen, dabei aber bescheiden leben, worunter HATTUSILIS Wasser und Brot verstand.
2.) Er solle erst im Greisenalter an Wein denken und fügt hinzu: "DANN TRINK DICH SATT!"
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Alte Hethiter dürfen also saufen, junge weniger! Schließlich kann man als alter Sack nicht mehr allzuviel falsch machen, man geht sowieso bald "ad penates", dann aber wenigstens "in dulci jubilo".
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C. W. CERAM schreibt: "Diese Mischung aus Klage und Testament, die etwa um 1620 v. Chr. entstanden ist, ist ein Rätsel der Altertumswissenschaft."---
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C. W. CERAM: ENGE SCHLUCHT UND SCHWARZER BERG.
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Prost!

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