Murmillo-Archiv

Mittwoch, 4. Januar 2017

ALLES VERBOTEN: DIE BUSSORDNUNGEN GREGORS I. UND BEDAS

Die Bußordnung Papst Gregors I. verbot das Lesen häretischer Messen.
Die von BEDA VENERABILIS war auch nicht schlecht: danach war das Absingen "teuflischer Lieder", besonders durch Frauen (!), streng verboten. "Teuflische" Lieder waren alle weltlichen Gesänge, die nicht nach Gregorianik klangen (und das waren nicht wenige). Also z.B. Heldenlieder u. ä.
Auf das Verkünden von Häresien stand 10 Jahre Buße-eine Warnung an alle Sektierer!- Schloß man sich einem solchen Verein an, gab's nochmal zwei Jahre "Nachschlag", also 12 Jahre. Diese waren wie folgt zu verbüßen: 4 Jahre "extra ecclesiam", wo, wie das Sprichwort verkündet "nulla salus" zu finden ist, sechs Jahre "cum testibus" und zwei Jahre "extra communionem". Amen!
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Quelle: H. Kleinschmidt: Die Angelsachsen.

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